Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
• Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)
In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
• Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)
Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich. Diese Grabart ist sowohl als Reihen-, als auch als Wahlgrab möglich.
• Pflegearmewahlgräber (Erd,-Feuerbestattung)
Bei dieser Beisetzungsart bleibt nur ein Streifen von ca. 80 cm länge und der Grabbreite zur Pflege. Die restliche Fläche der Grabstätte ist eine Rasenfläche und wird vom Träger gepflegt.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen
• Baumbestattung (Feuerbestattung)
Hierfür wird in einem Begräbniswald ein Baum ausgesucht. Es können bis zu vier Urnen pro Baum beigestezt werden.
• Ascheverstreuung (Feuerbestattung)
Die Asche des Verstorbenen wird auf einer dafür vorgesehenen Fläche auf dem Friedhof verstreut. Dies ist nur möglich wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten handschriftlich festgelegt hat.
• Anonyme Beisetzung (Feuerbestattung)
Die Urne wird ohne genaues wissen der Hinterbliebenen auf einem Friedhof beigesetzt. Die Angehörigen erfahren hierbei ausschließlich auf welchem Friedhof die Beisetzung stattgefunden hat.
• Seebestattung (Feuerbestattung)
Im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.